Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| ulv:leistungen:rechtsschutz [22.04.2024 12:10] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ulv:leistungen:rechtsschutz [21.02.2026 20:12] (aktuell) – WebEditor | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| - | ====== Gruppenrechtsschutzversicherung ====== | + | ====== Gruppenrechtsschutzversicherung |
| - | Der ULV-Dachverband | + | Der ULV bietet für Mitglieder eine Gruppenrechtsschutzversicherung an. Dabei muss die ULV-Mitgliedschaft nachweislich bereits mindestens 3 Monate bestehen, und der Vertretungsfall darf erst danach eintreten. |
| - | Der Rechtsschutz | + | Der Rechtsschutz |
| Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. März 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der ULV-Dachverband namens der ULV-Lokalverbände und deren Mitglieder auf. Der ULV verfügt damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der ULV-Lokalverbände. | Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. März 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der ULV-Dachverband namens der ULV-Lokalverbände und deren Mitglieder auf. Der ULV verfügt damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der ULV-Lokalverbände. | ||
| Zeile 30: | Zeile 30: | ||
| ===== Versicherungsumfang ===== | ===== Versicherungsumfang ===== | ||
| - | Arbeitsgerichtsrechtsschutz | + | **Arbeitsgerichts-RS** |
| + | Gem. Art.20 Pkt.2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen | ||
| + | Versicherungsschutz besteht bei Vertragsbediensteten vor Arbeits-und Sozialgerichten, | ||
| **Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz** (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).\\ | **Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz** (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).\\ | ||
| Zeile 36: | Zeile 38: | ||
| **Versicherungsschutz** \\ | **Versicherungsschutz** \\ | ||
| - | besteht frühestens drei Monate nach Beitritt zum ULV, der Nachweis ist über Beitrittserklärung bzw. Nachweis über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages zu leisten. \\ | ||
| **Versicherungsschutz besteht nur subsidiär**, | **Versicherungsschutz besteht nur subsidiär**, | ||
