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ulv:leistungen:rechtsschutz [19.02.2026 17:15] WebEditorulv:leistungen:rechtsschutz [21.02.2026 20:12] (aktuell) WebEditor
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-====== Gruppenrechtsschutzversicherung ======+====== Gruppenrechtsschutzversicherung (subsidiär) ======
  
-Der ULV-Dachverband bietet für ULV-Mitglieder, die an einer staatlichen Universität nach UG02 angestellt sind, eine subsidiäre Gruppenrechtsschutzversicherung bei der GRAWE an. Subsidiär bedeutet, dass der ULV-Rechtsschutz erst nach Ausschöpfen anderer Rechtsschutzmöglichkeit (ArbeiterkammerGewerkschaft, private Berufsrechtsschutzversicherung o.Ä.) in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsschutz kann nur dann wirksam werden, wenn Ihr aktuelles und aufrechtes Dienst- oder Arbeitsverhältnis an einer staatlichen österreichischen Universitäten laut Universitätsgesetz 2002 direkt betroffen ist, inklusive Mobbing oder Bossing Ihrer Person in diesem Arbeitsverhältnis+Der ULV bietet für Mitglieder eine Gruppenrechtsschutzversicherung an. Dabei muss die ULV-Mitgliedschaft nachweislich bereits mindestens 3 Monate bestehen, und der Vertretungsfall darf erst danach eintreten.
  
-Der Rechtsschutz kann für für ein Arbeitsverhältnis maximal einmal gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Rechtsschutzes ist die Prüfung des Falles durch den ULV-Dachverband sowie die vorherige persönliche und kostenfreie Beratung der zu vertretenden Person durch eine im ULV-Dachverband zuständige Person+Der Rechtsschutz bezieht sich unmittelbar auf Ihr aktuelles und aufrechtes Dienst- oder Arbeitsverhältnis (in dienst-, besoldungs-, sozial- u. pensionsrechtlicher Ansprüchen, sowie in Disziplinarverfahren) an einer staatlichen österreichischen Universitäten laut Universitätsgesetz 2002, inklusive Mobbing und sexuelle Belästigung. Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadenfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessenvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.
  
 Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. März 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der ULV-Dachverband namens der ULV-Lokalverbände und deren Mitglieder auf. Der ULV verfügt damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der ULV-Lokalverbände. Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. März 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der ULV-Dachverband namens der ULV-Lokalverbände und deren Mitglieder auf. Der ULV verfügt damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der ULV-Lokalverbände.
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 ===== Versicherungsumfang ===== ===== Versicherungsumfang =====
  
-Arbeitsgerichtsrechtsschutz gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 ARB 2015 („Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung“) als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inkl. Verfahren vor den Bundesverwaltungsgerichten OGH (Oberster Gerichtshof), VfGH (Verfassungsgerichtshof) und VwGH (Verwaltungsgerichtshof). Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie Disziplinarverfahren. Versicherungsschutz besteht bei Vertragsbediensteten vor Arbeits- und Sozialgerichten, insbesondere auch in Verlängerungsverfahren nach dem Vetragsbedienstetengesetz.+**Arbeitsgerichts-RS** gem. Art.20 sowie Sozialgerichts-RS gem. Art.21 ARB 2015 als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inklusive Verfahren vor den BundesverwaltungsgerichtenOGH, VfGH und VwGH. 
 +Gem. Art.20 Pkt.2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungs-schutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-, sozial- u. pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinarverfahren. 
 +Versicherungsschutz besteht bei Vertragsbediensteten vor Arbeits-und Sozialgerichten, insbesondere auch in Verlängerungsverfahren nach dem Vertragsbedienstetengesetz.
  
 **Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz** (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).\\ **Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz** (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).\\
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 **Versicherungsschutz** \\ **Versicherungsschutz** \\
-besteht frühestens drei Monate nach Beitritt zum ULV, der Nachweis ist über Beitrittserklärung bzw. Nachweis über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages zu leisten. \\ 
 **Versicherungsschutz besteht nur subsidiär**, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist. **Versicherungsschutz besteht nur subsidiär**, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.
  

ulv/leistungen/rechtsschutz.1771517735.txt.gz · Zuletzt geändert: 19.02.2026 17:15 von WebEditor