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ulv:leistungen:rechtsschutz [20.02.2026 12:58] – [Gruppenrechtsschutzversicherung] WebEditorulv:leistungen:rechtsschutz [21.02.2026 20:12] (aktuell) WebEditor
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 ====== Gruppenrechtsschutzversicherung (subsidiär) ====== ====== Gruppenrechtsschutzversicherung (subsidiär) ======
  
-Der ULV bietet für Mitglieder eine Gruppenrechtsschutzversicherung an. Dabei muss die ULV-Mitgliedschaft nachweislich bereits mindestens Monate bestehen, wenn ein Fall anhängig wird.+Der ULV bietet für Mitglieder eine Gruppenrechtsschutzversicherung an. Dabei muss die ULV-Mitgliedschaft nachweislich bereits mindestens Monate bestehen, und der Vertretungsfall darf erst danach eintreten.
  
 Der Rechtsschutz bezieht sich unmittelbar auf Ihr aktuelles und aufrechtes Dienst- oder Arbeitsverhältnis (in dienst-, besoldungs-, sozial- u. pensionsrechtlicher Ansprüchen, sowie in Disziplinarverfahren) an einer staatlichen österreichischen Universitäten laut Universitätsgesetz 2002, inklusive Mobbing und sexuelle Belästigung. Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadenfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessenvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist. Der Rechtsschutz bezieht sich unmittelbar auf Ihr aktuelles und aufrechtes Dienst- oder Arbeitsverhältnis (in dienst-, besoldungs-, sozial- u. pensionsrechtlicher Ansprüchen, sowie in Disziplinarverfahren) an einer staatlichen österreichischen Universitäten laut Universitätsgesetz 2002, inklusive Mobbing und sexuelle Belästigung. Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadenfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessenvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.
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 ===== Versicherungsumfang ===== ===== Versicherungsumfang =====
  
-Arbeitsgerichtsrechtsschutz gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 ARB 2015 („Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung“) als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inkl. Verfahren vor den Bundesverwaltungsgerichten OGH (Oberster Gerichtshof), VfGH (Verfassungsgerichtshof) und VwGH (Verwaltungsgerichtshof). Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie Disziplinarverfahren. Versicherungsschutz besteht bei Vertragsbediensteten vor Arbeits- und Sozialgerichten, insbesondere auch in Verlängerungsverfahren nach dem Vetragsbedienstetengesetz.+**Arbeitsgerichts-RS** gem. Art.20 sowie Sozialgerichts-RS gem. Art.21 ARB 2015 als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inklusive Verfahren vor den BundesverwaltungsgerichtenOGH, VfGH und VwGH. 
 +Gem. Art.20 Pkt.2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungs-schutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs-, sozial- u. pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinarverfahren. 
 +Versicherungsschutz besteht bei Vertragsbediensteten vor Arbeits-und Sozialgerichten, insbesondere auch in Verlängerungsverfahren nach dem Vertragsbedienstetengesetz.
  
 **Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz** (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).\\ **Mobbing-Rechtsschutz und Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz** (Art.20, Pkt.2.1 der ARB 2015).\\
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 **Versicherungsschutz** \\ **Versicherungsschutz** \\
-besteht frühestens drei Monate nach Beitritt zum ULV, der Nachweis ist über Beitrittserklärung bzw. Nachweis über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages zu leisten. \\ 
 **Versicherungsschutz besteht nur subsidiär**, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist. **Versicherungsschutz besteht nur subsidiär**, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.
  

ulv/leistungen/rechtsschutz.1771588692.txt.gz · Zuletzt geändert: 20.02.2026 12:58 von WebEditor