====== Beitrittserklärung zum ULV der TU-Wien ====== Wichtig: Der Berufsrechtsschutz gilt ausschließlich für Arbeitnehmer_innen der staatlichen österreichischen Universitäten, die im Universitätsgesetz 2002 (§6) genannt sind.\\ Sind Sie kein_e Arbeitnehmer_in einer solchen Universität können Sie zwar Mitglied des ULV werden, den Rechtsschutz allerdings nicht in Anspruch nehmen.
Der Mitgliedsbeitrag von **30€**, der steuerlich absetzbar ist, muss auf folgendes Konto überwiesen werden: **IBAN:** AT\\ **BIC:** OP