ULV-Klick: Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht

Die Vermehrung von Wissen durch Forschung und Lehre bedarf auch leistungsfreundlichen und optimalen Arbeitsbedingungen:„Das Umfeld muss stimmen.“ Des Weiteren gibt es verschiedene Modelle von „Arbeit“, die es ebenfalls zu behandeln, zu hinterfragen und zu beachten gibt. Forschung und Lehre ist Arbeit. Forschende und Lehrende sind Arbeitnehmer_innen, für die das Arbeitsrecht wie für alle anderen gilt. An den Universitäten ist dieses oft nicht sehr einfach gestrickt, da die Arbeitnehmer_innen nicht nur sehr viele sondern auch unterschiedlichste Aufgaben haben.

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