Reparaturwerkstatt Universität

Seit der Planung/Implementierung des UG2002 bemüht sich der ULV um dessen praxisgerechte Anpassung, Reparatur und Verbesserung:
„Gesetzen ergeht es nicht anders als Autos: Sie müssen manchmal in die Werkstatt zurückgerufen werden. Das Universitätsgesetz 2002 ist so ein Fall. Es sind von Anfang an Defekte aufgetreten, die eine dringende werkseitige Reparatur überfällig machen weil sie durch inner-betriebliche Maßnahmen (Satzung) überhaupt nicht oder nur unzureichend beseitigt werden können!“
(Wolfgang Weigel im März 2006)

Pressegespräch am 27. März 2006

Zentrale ULV-Standpunkte

…denn anders als der UPV sieht der ULV „Orientierung an Qualität und Leistung“ nicht realisiert, solange einige wenige Besitzstände verteidigen und die Mehrheit der langfristig angestelten LeistungsträgerInnen, welche den ProfessorInnenjob ebenfalls mit bester Qualität, Engagement und oft bereits wesentlich länger als die allzu wenigen berufenen O.Prof. ausüben, von der universitären Mitgestaltung ausgeschlossen bleiben!