Statuten des Vereins
§ 1 Name, Sitz, Ziel und Grundsätze
§ 2 Mittel zur Erreichung der Vereinsziele
Mittel zur Erreichung der Ziele des Vereins sind Führung von Verhandlungen, Abschlüsse von Verträgen, Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Publikationen sowie sonstige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Vereins.
§ 3 Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Verkauf von Schriften, Erträge von Veranstaltungen und sonstige dem Vereinszweck dienende Zuwendungen aufgebracht.
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 6 Die Organe des Vereines sind:
§ 7 Die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Das Schiedsgericht
§ 10 Die Rechnungsprüfer/innen
§ 11 Auflösung des Vereins Der Verein ist aufgelöst, wenn sich zwei Drittel aller Vereinsmitglieder auf einer eigens zu diesem Zweck angesetzten außerordentlichen Mitgliederversammlung in persönlicher Anwesenheit dafür aussprechen. Diese Versammlung bestimmt im Fall der freiwilligen Auflösung auch über das Vermögen des Vereins.
Klagenfurt/Celovec, im April 2003