Wichtig: Der Berufsrechtsschutz gilt ausschließlich für Arbeitnehmer_innen der staatlichen österreichischen Universitäten, die im Universitätsgesetz 2002 (§6) genannt sind.
Sind Sie kein_e Arbeitnehmer_in einer solchen Universität können Sie zwar Mitglied des ULV werden, den Rechtsschutz allerdings nicht in Anspruch nehmen.
Der Mitgliedsbeitrag von 22€, der steuerlich absetzbar ist, muss auf folgendes Konto überwiesen werden:
Ab 20.08.2017
IBAN: AT39 4300 0000 0004 4291
BIC: VBOEATWW
Bis 19.08.2017
IBAN: AT 57 46660 000 000 44 291
BIC: SVIEAT21XXX