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Der ULV-Dachverband hat eine subsidiäre Gruppenrechtsschutzversicherung für zahlende ULV-Mitglieder abgeschlossen. Subsidiär heißt, dass diese Versicherung erst nach anderen möglichen Rechtsschutzversicherungen (Gewerkschaft, AK, privat etc.) zu greifen beginnt.
Versicherungsschutz für einzelne zahlende Mitglieder besteht frühestens 3 Monate nach Beitritt zum einem ULV-Lokalverband oder als Direkt-Mitglied zum Dachverband, wobei der Beitritt mittels Beitrittserklärung und Bezahlung des Mitgliedsbeitrages (Zahlungsbeleg) nachzuweisen ist. Dem Rechtsschutzversicherer ist über dessen Verlangen eine vollständige Mitgliederliste, die das jeweilige Beitrittsdatum enthält, vorzulegen (vom Lokalverband). Eine weitere Voraussetzung ist, dass der zugehörige Lokalverband seine Beiträge an den Dachverband vollständig und fristgerecht geleistet hat.
Wenn Sie Probleme beruflicher Art haben, wenden Sie sich zu allererst an das ULV-Präsidium Ihrer Universität!
Im Nachhinein sowie bei laufenden Verfahren ist eine Kostenübernahme für Anwalts- und Gerichtskosten durch den ULV sowie die Versicherung ausgeschlossen!
Insbesondere übernimmt der/die Betroffene die vollen Kosten für selbst ausgewählte RechtsvertreterInnen (siehe auch unter Selbstbehalt).
Als Ansprechpartner_innen auf ULV Seite gelten die Vorsitzenden der Lokalverbände bzw. Anneliese Legat im Präsidium des Dachverbandes.
Arbeitsgerichtsrechtsschutz gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 der „Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung“ (ARB 2004) als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inkl. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof. Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinar-Verfahren. Versicherungsschutz besteht vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in Abänderung des Art.6.5. auch für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.
Deckung im Arbeitsgerichtsrechtsschutz im Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten (siehe Art 4.1. 2. Absatz der ARB 2004)
Kosten für die außergerichtliche Vertretung bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- und Kosten für die Konfliktlösung durch Mediation bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- pro Versicherungsfall (siehe Art. 20 Pkt. 2.1. ARB 2004)
Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.
50.000 EURO
Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der „Grazer Wechselseitigen“ wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. 3. 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der Dachverband namens der Lokalverbände und ihrer Mitglieder auf. Damit verbunden war die Anhebung des Beitrags der Lokalverbände an den Dachverband pro Mitglied und Jahr. Wir verfügen damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der Lokalverbände. Wenden Sie sich in Einzelfragen an den lokalen UniversitätslehrerInnenverband (ULV) Ihrer Universität und sichern Sie Ihre eigenen Interessen - sowie in solidarischer Weise auch die Interessen der Kolleginnen und Kollegen - durch Ihre Mitgliedschaft.