Beschluss der Generalversammlung April 2021
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, dient der Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder und ist parteipolitisch ungebunden.
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 8 und 9), der Vorstand (§§ 10 bis 12),
die Rechnungsprüfer/innen (§ 13) und das Schiedsgericht (§ 14).
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: