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Das Universitätsgesetz 2002

Mit der Veröffentlichung des Universitätsgesetzes im Bundesgesetzblatt ist das UG02 nun offiziell geworden.
Dieses Gesetz wurde gegen den Widerstand der meisten Betroffenen (Unterschriftenaktionen) und ohne essenzielle Einbeziehung der offiziellen Stellvertreter der Betroffenen durchgepeitscht.
Dazu die vorläufige, bis 30. September zu begutachtende Wahlordnung des Gründungskonvents mit BM Gehrers Begleitbrief.

Die historische Entwicklung oder "Speed killed"

Volle Rechtsfähigkeit - Entwurf 2002

Schon die ULV Infos 2000/2001 haben sich hauptsächlich mit diesem Thema befasst. Ein Thema, das uns alle interessieren muss, denn es geht nicht nur um die Zukunft der Universitäten in Österreich, im Besonderen um die Zukunft unserer altehrwüdigen Alma Mater Rudolphina, sondern damit eng verbunden, auch um unsere eigene Zukunft!

Zuerst kam der Gestaltungsentwurf mit Ministerin Gehrers Begleitbrief.

Dann kamen viele Gespräche mit ausgewählten VertreterInnen einiger betroffenen Gruppen (man/frau sprach nicht mit allen). Der Diktus war bezeichnend - es waren eben nur Gespräche, auf gut wienerisch „Plauscherln“, aber keine fruchtbaren Diskussionen mit Ergebnissen. Im Grunde genommen änderten diese Gespräche wenig bis nichts. Auch die offiziellen Ablehnung des Gesetzes durch Professoren und Rektorenkonferenz brachten nichts.

Die Stellungnahme des ULV zum Entwurf

Dann kam die Gesetzesvorlage mit einem Wust an Erläuterungen, die sich nur wenig vom Gestaltungsentwurf unterschied. Man möge sich selbst überzeugen, was die oben genannten Gespräche brachten.

Dann gab es wieder Gespräche, mit wieder minimalen Ergebnissen (Druckfehlerberichtigungen und verfassungskonformere Formulierungen), dann die Ministerratsvorlage und schlussendlich das Gesetz im Juli 2002, das eine gesetzliche Institution, die Vertretung des „Mittelbaus“ (die BUKO), ganz einfach abschafft.


ulv/publikationen/stellungnahmen/ug02_2002.txt · Zuletzt geändert: 22.04.2024 12:10 von 127.0.0.1